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Eckpunkte für ein neues Vertragsarztrecht PDF Drucken E-Mail

Medizinrechtlicher Fachbeitrag zum VERTRAGSARZTRECHT von RECHTSANWÄLTIN UND FACHANWÄLTIN FÜR MEDIZINRECHT KATRI LYCK, Bad Homburg

 

 

Eckpunkte für ein neues Vertragsarztrecht



Die Vertragsärzte sollen künftig weitaus mehr Freiheiten in der Form ihrer Berufsausübung haben. Dies geht aus den Eckpunkten für ein „Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts sowie anderer Vorschriften“ hervor, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) formuliert hat. Danach sollen die Möglichkeiten der Vertragsärzte, Ärzte in ihren Praxen anzustellen, erweitert werden. Außerdem soll es den Vertragsärzten künftig erlaubt sein, auch an anderen Orten außerhalb ihres eigentlichen Praxissitzes tätig zu werden, und zwar unabhängig vom Einzugsgebiet der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV).



Geplant sind zudem folgende Änderungen:


  • Vertragsärzte sollen über die Bezirksgrenzen der eigenen KV hinaus Berufsausübungsgemeinschaften bilden können.
  • In Gebieten, die bereits ärztlich unterversorgt sind oder denen eine Unterversorgung droht, sollen die bisher geltenden Altersbegrenzungen für die Niederlassung fallen. Danach dürften sich in diesen Regionen auch Ärztinnen und Ärzte niederlassen, die älter als 55 Jahre sind. Vertragsärzte müssten zugleich mit der Vollendung des 68. Labensjahres nicht mehr zwangsläufig ausscheiden.


In den Eckpunkten bekräftigt das BMG zugleich die Absicht, die strikte Honorarbudgetierung der niedergelassenen Ärzte zugunsten einer morbiditätsorientierten Vergütung aufzuheben. Die Vertragsärzte würden dann nach festen Punktwerten beziehungsweise festen Preisen bezahlt.



Neben der angekündigten Liberalisierung des Vertragsarztrechts beabsichtigt das BMG den Eckpunkten zufolge eine weitere Schwächung der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen. Das Ministerium will sich erweitere Einwirkungsmöglichkeiten bei den Entscheidungen des Bewertungsausschusses sichern. Auch soll ein neues Institut gegründet werden, das den Bewertungsausschuss bei der Vorbereitung seiner Beschlüsse und der Analyse der daraus folgenden Auswirkungen auf die Versorgung unterstützt.




ra_lyck_small  MEDIZINANWÄLTE L&P

Katri Helena Lyck 

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
 
 
Nehringstraße 2
61352 Bad Homburg

Telefon: 06172 - 13 99 60
Telefax: 06172 - 13 99 66

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