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Eckpunkte für ein neues Vertragsarztrecht |
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Medizinrechtlicher Fachbeitrag zum VERTRAGSARZTRECHT
von RECHTSANWÄLTIN UND FACHANWÄLTIN FÜR MEDIZINRECHT KATRI
LYCK, Bad
Homburg
Eckpunkte für ein neues Vertragsarztrecht
Die Vertragsärzte sollen künftig weitaus mehr Freiheiten in der Form
ihrer Berufsausübung haben. Dies geht aus den Eckpunkten für ein „Gesetz
zur Änderung des Vertragsarztrechts sowie anderer Vorschriften“ hervor,
die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) formuliert hat. Danach
sollen die Möglichkeiten der Vertragsärzte, Ärzte in ihren Praxen
anzustellen, erweitert werden. Außerdem soll es den Vertragsärzten
künftig erlaubt sein, auch an anderen Orten außerhalb ihres eigentlichen
Praxissitzes tätig zu werden, und zwar unabhängig vom Einzugsgebiet der
zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV).
Geplant sind zudem folgende Änderungen:
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Vertragsärzte sollen über die Bezirksgrenzen der eigenen KV hinaus
Berufsausübungsgemeinschaften bilden können.
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In Gebieten, die bereits ärztlich unterversorgt sind oder denen eine
Unterversorgung droht, sollen die bisher geltenden Altersbegrenzungen
für die Niederlassung fallen. Danach dürften sich in diesen Regionen
auch Ärztinnen und Ärzte niederlassen, die älter als 55 Jahre sind.
Vertragsärzte müssten zugleich mit der Vollendung des 68. Labensjahres
nicht mehr zwangsläufig ausscheiden.
In den Eckpunkten bekräftigt das BMG zugleich die Absicht, die strikte
Honorarbudgetierung der niedergelassenen Ärzte zugunsten einer
morbiditätsorientierten Vergütung aufzuheben. Die Vertragsärzte würden
dann nach festen Punktwerten beziehungsweise festen Preisen bezahlt.
Neben der angekündigten Liberalisierung des Vertragsarztrechts
beabsichtigt das BMG den Eckpunkten zufolge eine weitere Schwächung der
gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen. Das
Ministerium will sich erweitere Einwirkungsmöglichkeiten bei den
Entscheidungen des Bewertungsausschusses sichern. Auch soll ein neues
Institut gegründet werden, das den Bewertungsausschuss bei der
Vorbereitung seiner Beschlüsse und der Analyse der daraus folgenden
Auswirkungen auf die Versorgung unterstützt.
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MEDIZINANWÄLTE
L&P
Katri
Helena Lyck
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
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Nehringstraße
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Telefon: 06172 - 13 99 60
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