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Zulässigkeit und Genehmigungsfähigkeit von Teilberufsausübungsgemeinschaften PDF Drucken E-Mail
Sunday, 29. November 2009

Medizinrechtlicher Fachbeitrag zur Zulässigkeit und Genehmigungsfähigkeit von Teilberufsausübungsgemeinschaften auf VERTRAGSARZTRECHT-INFO.de von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT JOACHIM MESSNER, Mainz

 

 

Zulässigkeit und Genehmigungsfähigkeit von Teilberufsausübungsgemeinschaften



Immer wieder vertreten Zulassungsausschüsse und Kassenärztliche Vereinigungen die Rechtsauffassung, dass bei Teilberufsausübungsgemeinschaften die beteiligten Ärzte quasi zeitgleich gemeinschaftlich den Patienten behandeln müssten, um eine gemeinschaftliche Versorgung der Patienten durch die an der Teilberufsausübungsgemeinschaft beteiligten Ärzte sicherzustellen.


Rechtlich zulässig ist es, wenn innerhalb von Teilberufsausübungsgemeinschaften einzelne Leistungen zwischen den beteiligten Ärzten, die arbeitsteilig tätig sind, aufgeteilt werden, beispielsweise Untersuchungsleistungen und Befundungsleistungen. In diesem Sinne sind auch die Regelungen in § 15a Abs. 5 Bundesmantelvertrag-Ärzte unwirksam, soweit diese Regelung in den Bundesmantelverträgen auf das zeitlich begrenzte Zusammenwirken der Ärzte abstellt.



 

ra_messner  MESSNER BUSCHER
RECHTSANWÄLTE 

Joachim Messner 

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
 
 
Jean-Pierre-Jungels-Straße 6
55126 Mainz

Telefon: 06131 - 96 05 70
Telefax: 06131 - 96 05 762

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www.messner-buscher.de

 

        
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