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Keine Behandlungspflicht für Basis- oder Standardtarifversicherte |
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Thursday, 26. June 2008 |
Medizinrechtlicher Fachbeitrag zur Behandlungspflicht für Basis- oder Standardtarifversicherte auf VERTRAGSARZTRECHT-INFO.de von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT JAN WILLKOMM , Leipzig
Keine Behandlungspflicht für Basis- oder Standardtarifversicherte
Die zurückliegenden Reformen im Bereich der Krankenversicherung befinden sich nach wie vor in der Diskussion. Aktuell hat das Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvR 807/0)
eingereichte Verfahren nicht zur Entscheidung angenommen.
Gegenstand des Streits war die Frage, ob Vertragsärzte, die eine Behandlungspflicht für gesetzlich versicherte Patienten haben, auch verpflichtet sind, Patienten mit einer Versicherung im Basis- oder Standardtarif zu behandeln.
Besonderheit bei diesen Versicherungsverhältnissen ist, dass sie einen geringeren Leistungsumfang im Vergleich zu “normalen” privaten Krankenversicherungen haben und deshalb dem Arzt weniger Honorar bei der Behandlung dieser Patienten zustehen soll.
Abgesehen von Notfällen, in denen jeder Patient unabhängig vom Versicherungsstatus zwingend behandelt werden muss, steht es Ärzten frei, Patienten mit den genannten Versicherungen abzulehnen.
Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber eine Behandlungspflicht durch Vertragsärzte einführt.
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LEX MEDICORUM
KANZLEI FÜR MEDIZINRECHT
Jan Willkomm
Rechtsanwalt &
Fachanwalt für Medizinrecht
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Funkenburgstraße 17
04105 Leipzig
Telefon: 0341 - 308 55 26
Telefax: 0341 - 308 53 47
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