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Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung beschlossen |
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Medizinrechtlicher Fachbeitrag zum VERTRAGSARZTRECHT
von RECHTSANWÄLTIN UND FACHANWÄLTIN FÜR MEDIZINRECHT KATRI LYCK, Bad
Homburg
Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat am 17.02.2006 das Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz, kurz AVWG) beschlossen.
Mit dem beschlossenen Gesetz soll nach Ansicht der Verantwortlichen eine wirtschaftliche Arzneimittelversorgung sichergestellt und mit dem Therapiekostenprinzip die Senkung der Gesamtarzneimittelkosten auf der Basis der Durchschnittskosten erreicht werden.
Unter dem Aspekt der Therapiefreiheit und wirtschaftliche Verantwortung soll ab dem nächsten Jahr die Bonus-Malus-Regelung gelten. Entsprechend dieser Regelung gilt es für die verschreibenden Ärzte auf die Preiswürdigkeit der Produkte zu achten. Die Budgetierung oder Obergrenze für die Therapiekosten je Patient tritt damit in den Hintergrund.
Zudem soll vom 1. April 2006 an ein zweijähriger Preisstopp für Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden, verankert werden. Die Koalition setzt mit dem vorgelegten Gesetz auf Rationalität und Transparenz. Die Intension der Regelung ist es, das wirtschaftliche Verhalten der Ärzte zu honorieren. Letztlich fordern die neuen Regelungen aber von allen Beteiligten im Gesundheitswesen einen Beitrag: von Ärzten, von Versicherten, von der Industrie, von Apotheken und von den Kassen.
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Helena Lyck
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